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   BGH, 10.03.1982 - VIII ZR 48/81   

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https://dejure.org/1982,8163
BGH, 10.03.1982 - VIII ZR 48/81 (https://dejure.org/1982,8163)
BGH, Entscheidung vom 10.03.1982 - VIII ZR 48/81 (https://dejure.org/1982,8163)
BGH, Entscheidung vom 10. März 1982 - VIII ZR 48/81 (https://dejure.org/1982,8163)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Erlaubnispflichtige Darlehensgewährung - Sittenwidrigkeit eines Rechtsgeschäfts - Aussteueranschaffungsverträge mit Ansparvereinbarung - Verhalten eines Verkäufers bei Haustürgeschäften

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 25.10.1979 - III ZR 182/77

    Klage auf Erfüllung einer Bürgschaftverpflichtung - Wirksamkeit des

    Auszug aus BGH, 10.03.1982 - VIII ZR 48/81
    Im Rahmen dieser Gesamtwürdigung kommt vor allem der Ausgewogenheit von Leistung und Gegenleistung (Äquivalenzverhältnis), ferner den Umständen, die zum Vertragschluß geführt haben, und insbesondere den im Vertrag getroffenen Einzelregelungen - auch soweit sie durch Allgemeine Geschäftsbedingungen getroffen sind - entscheidende Bedeutung zu (vgl. dazu BGH Urteil vom 25. Oktober 1979 - III ZR 182/77 = WM 1980, 10 = NJW 1980, 445 m.w.Nachw.).

    Es enthält daher keinen Rechtsfehler, wenn das Berufungsgericht bei der Prüfung der Sittenwidrigkeit auch der irreführenden Formulierung der Geschäftsbedingungen eine erhebliche Bedeutung beimißt (vgl. BGH Urteil vom 25. Oktober 1979 - III ZR 182/77 aaO; siehe auch Senatsurteil vom 9. Februar 1977 - VIII ZR 258/75 = WM 1977, 394 unter II, 2 c a.E.).

  • BGH, 12.03.1981 - III ZR 92/79

    Sittenwidriger Teilzahlungs- oder Ratenkreditvertrag

    Auszug aus BGH, 10.03.1982 - VIII ZR 48/81
    Nach gefestigter Ansicht in Rechtsprechung und Schrifttum bemißt sich die Beantwortung der Frage, ob eine Vertragsgestaltung nicht mehr mit den guten Sitten vereinbar ist, gegen das Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkenden verstößt und damit die Grenzen der im Rahmen der Privatautonomie grundsätzlich bestehenden Vertragsgestaltungsfreiheit überschreitet, nach einer Gesamtwürdigung des Rechtsgeschäfts, die sich an dessen Inhalt, Beweggrund und Zweck zu orientieren hat (Larenz, Allgemeiner Teil des deutschen Bürgerlichen Rechts, 5. Aufl. S. 396 ff, insbesondere S. 401; RGZ 80, 219; 150, 1; BGH Urteil vom 12. März 1981 = BGHZ 80, 153 mit zahlreichen weiteren Nachweisen; vgl. dazu auch - insbesondere unter dem besonderen Blickwinkel des Konsumentenkredits - Hadding, Gutachten zum 53. Deutschen Juristentag 1980, S. 215 ff, 220 f).
  • RG, 13.03.1936 - V 184/35

    Zur Anwendung des § 138 Abs. 1 BGB. auf Rechtsgeschäfte, bei denen Leistung und

    Auszug aus BGH, 10.03.1982 - VIII ZR 48/81
    Nach gefestigter Ansicht in Rechtsprechung und Schrifttum bemißt sich die Beantwortung der Frage, ob eine Vertragsgestaltung nicht mehr mit den guten Sitten vereinbar ist, gegen das Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkenden verstößt und damit die Grenzen der im Rahmen der Privatautonomie grundsätzlich bestehenden Vertragsgestaltungsfreiheit überschreitet, nach einer Gesamtwürdigung des Rechtsgeschäfts, die sich an dessen Inhalt, Beweggrund und Zweck zu orientieren hat (Larenz, Allgemeiner Teil des deutschen Bürgerlichen Rechts, 5. Aufl. S. 396 ff, insbesondere S. 401; RGZ 80, 219; 150, 1; BGH Urteil vom 12. März 1981 = BGHZ 80, 153 mit zahlreichen weiteren Nachweisen; vgl. dazu auch - insbesondere unter dem besonderen Blickwinkel des Konsumentenkredits - Hadding, Gutachten zum 53. Deutschen Juristentag 1980, S. 215 ff, 220 f).
  • RG, 15.10.1912 - VII 231/12

    Vergleich. ; Verstoß gegen die guten Sitten.

    Auszug aus BGH, 10.03.1982 - VIII ZR 48/81
    Nach gefestigter Ansicht in Rechtsprechung und Schrifttum bemißt sich die Beantwortung der Frage, ob eine Vertragsgestaltung nicht mehr mit den guten Sitten vereinbar ist, gegen das Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkenden verstößt und damit die Grenzen der im Rahmen der Privatautonomie grundsätzlich bestehenden Vertragsgestaltungsfreiheit überschreitet, nach einer Gesamtwürdigung des Rechtsgeschäfts, die sich an dessen Inhalt, Beweggrund und Zweck zu orientieren hat (Larenz, Allgemeiner Teil des deutschen Bürgerlichen Rechts, 5. Aufl. S. 396 ff, insbesondere S. 401; RGZ 80, 219; 150, 1; BGH Urteil vom 12. März 1981 = BGHZ 80, 153 mit zahlreichen weiteren Nachweisen; vgl. dazu auch - insbesondere unter dem besonderen Blickwinkel des Konsumentenkredits - Hadding, Gutachten zum 53. Deutschen Juristentag 1980, S. 215 ff, 220 f).
  • BGH, 22.02.1978 - VIII ZR 41/77

    Begriff des Abzahlungsgeschäfts

    Auszug aus BGH, 10.03.1982 - VIII ZR 48/81
    Dabei bedarf es keines Eingehens auf die Frage, ob Ansparverträge - entgegen der vom Senat in seinem Urteil vom 22. Februar 1978 (BGHZ 70, 378, 381 unter 2 a) der Entscheidungsgründe) vertretenen Ansicht - überhaupt als Abzahlungsgeschäfte angesehen werden können, oder ob sie jedenfalls, worauf das Berufungsgericht in erster Linie abstellt, den in § 1 c AbzG im einzelnen genannten Rechtsgeschäften nach dem Sinn dieser Vorschrift gleichgestellt werden müssen.
  • BGH, 24.11.1952 - III ZR 164/51

    Amtshaftung für agent provocateur

    Auszug aus BGH, 10.03.1982 - VIII ZR 48/81
    Dabei ist es nicht erforderlich, daß die die Vertragsgestaltung einseitig bestimmende Partei das Bewußtsein der Sittenwidrigkeit ihres Handelns hat; es reicht vielmehr aus, daß sie sich der Tatumstände, aus denen sich die Sittenwidrigkeit ergibt, bewußt ist (Larenz a.a.O. S. 409; BGH Urteil vom 24. November 1952 - III ZR 164/51 = NJW 1953, 297, 299 m.w.Nachw.; stdg.Rspr.).
  • OLG Stuttgart, 01.04.1980 - 6 U 184/79
    Auszug aus BGH, 10.03.1982 - VIII ZR 48/81
    Obwohl die Klägerin nach den von der Revision nicht in Zweifel gezogenen Ausführungen des Berufungsgerichts (vgl. dazu auch OLG Stuttgart NJW 1980, 1798 [OLG Stuttgart 01.04.1980 - 6 U 184/79]) in der Lage gewesen wäre, durch Stellung von Bankbürgschaften dem berechtigten Sicherungsinteresse der Beklagten Rechnung zu tragen, hat sie von dieser Möglichkeit keinen Gebrauch gemacht.
  • BGH, 09.02.1977 - VIII ZR 258/75

    Anspruch eines Verlagsunternehmens auf Bezahlung und Abnahme von monatlich zu

    Auszug aus BGH, 10.03.1982 - VIII ZR 48/81
    Es enthält daher keinen Rechtsfehler, wenn das Berufungsgericht bei der Prüfung der Sittenwidrigkeit auch der irreführenden Formulierung der Geschäftsbedingungen eine erhebliche Bedeutung beimißt (vgl. BGH Urteil vom 25. Oktober 1979 - III ZR 182/77 aaO; siehe auch Senatsurteil vom 9. Februar 1977 - VIII ZR 258/75 = WM 1977, 394 unter II, 2 c a.E.).
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